Vertragsbedingungen, Stand: 01.01.2024

 

§1 Stundenplan, Ferien und Feiertage
(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch des Unterrichts in der zutreffenden Gruppe "Kinder" oder "Alle"-Programm.
(II) Das Unterrichtsangebot richtet sich nach dem aktuellen Stundenplan. Der Schulungsbetrieb findet grundsätzlich das gesamte Kalenderjahr statt. Ausnahmen bilden hierbei Feiertage und Ferienunterbrechungen von bis zu vier Wochen pro Jahr.
(III) Bei einer vorübergehend erforderlichen Schulschließung (z.B. Lockdown, höhere Gewalt, Reparatur) steht ersatzweise ein geeignetes Unterrichtsangebot auf der Homepage zur Verfügung.
(IV) Über gesundheitliche Einschränkungen/ Krankheiten ist das Schulpersonal zu informieren.

§2 Schulordnung, Trainingsbekleidung
(I) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
(II) Selbstverschuldete Sachbeschädigung in der Übungshalle oder in den Umkleideräumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
(III) Der/Die SportlerIn verhält sich so, dass Risiken für sich selbst und andere Teilnehmende minimiert werden. Der Veranstalter haftet bei Verletzungen nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei allen anderen Schäden haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(IV) Während des Unterrichts wird üblicherweise der Dobok der Kampfkunstschule getragen. Der weiße Trainingsanzug mit dem Schnitt und Logo der Schule gewährleistet ein einheitliches Erscheinungsbild.

§3 Unterrichtsbeitrag
(I) Die Mitgliedschaft beginnt stets zum 1. Tag des laufenden Monats (rückwirkend).
(II)Der Unterrichtsbeitrag ist spätestens zum Ende des jeweiligen Monats zu überweisen. Die Schulleitung empfiehlt hierfür einen Dauerauftrag einzurichten.
(III) Säumige Beiträge werden zu Lasten des Mitglieds in Rechnung gestellt. Hierfür wird zusätzlich eine Mahngebühr i.H.v. 5 € fällig.
(IV) Bei vorzeitiger Unterbrechung oder Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(V) Bei einer vorübergehend erforderlichen Schulschließung (z.B. Lockdown, höhere Gewalt, Reparatur) bemüht sich Taekwon-Do Konstanz für ein vollwertiges  Alternativprogramm auf der Homepage www.taekwon-do-konstanz.de. Kann kein Alternativprogramm durch Taekwon-Do Konstanz sichergestellt werden, pausiert die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung.

 

§4 Trainingsort
Die Taekwon-Do Konstanz Kampfkunstschule  gewährleistet, dass das Training an einen dafür geeigneten Ort stattfindet (z.B. Sporthalle).

 

§5a Probemitgliedschaft

Mit Vertragsabschluss beginnt die Mitgliedschaft zunächst auf Probe für max. einen Monat. Die Preise richten sich nach den Kategorien gem. §5b I-III. Die Probemitgliedschaft wandelt sich ab dem ersten Tag des Folgemonats in die nach § 5b reguläre Mitgliedschaft um. Die Probemitgliedschaft kann bis zum letzten Tag des Kalendermonats (Probemonats) schriftlich (siehe §7)  gekündigt werden.

 

 

 

§5b Mitgliedschaften
Die Mitgliedschaft ist in zwei Kategorien möglich:

(I) Ermäßigt: für SchülerInnen, Studierende, RentnerInnen, Pensionäre, Menschen mit Beeinträchtigungen, Arbeitssuchende, Auszubildende

(II) Standard: Angestellte, Beamte, Selbstständige, usw.


Der jeweilige Monatsbeitrag wird vertraglich festgehalten. Ein Wechsel in eine neue Gruppe wird durch einen neuen Vertrag festgehalten.

 

§6 Buchhaltung, Vertragsmanagement
Die Taekwon-Do Konstanz Kampfkunstschule nutzt für Buchhaltung und Bankwesen unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen einen eigenen Abrechnungs-service. Für Anfragen und Anliegen zu den obigen Themen erreichen Sie das Buchhaltungsbüro per Email an mail@taekwon-do-konstanz.de


§7 Beendigung der Mitgliedschaft
(I) Die Beendigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Die Schriftform ist auch per Email an mail@taekwon-do-konstanz.de gewahrt. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe beim Lehrpersonal erfüllt dieses Erfordernis nicht.
(II)
Die Mitgliedschaft kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 6 Monaten beidseitig ohne Angabe von Gründen mit einer monatlichen Frist gekündigt werden.

§8 Prüfungsgebühren

(I) Für Prüfungen, die zum Erreichen des nächsten Gürtelgrades führen, fallen Prüfungsgebühren i.H.v. 20 € an.

(II) Die Prüfungsgebühren werden spätestens nach bestandener Prüfung fällig.

§9 Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

(I) Zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden folgende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Emailadresse, Bankverbindung, Eintrittsdatum, Prüfungsdaten.

(II) Vorgenannte Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und nur vom Vertragspartner eingesehen. Es wird versichert, dass die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der vorgenannten Daten nur insoweit erfolgt, als es zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

(III) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Weiterhin steht jedem Mitglied das Recht zu, Auskunft über Inhalt und Umfang der Datenerhebung zu verlangen. Etwaige Anfragen sind an folgenden Kontakt zu richten: Traditional Taekwon-Do Konstanz, Sascha Rademacher, Seeblickstr. 10 D, CH-8280 Kreuzlingen oder an mail@taekwon-do-konstanz.de