Vertragsbedingungen, Stand: 01.03.2026

 §1 Stundenplan, Ferien und Feiertage

(I) Die Mitgliedschaft berechtigt zum vereinbarungsgemäßen Besuch des Unterrichts in der zutreffenden Gruppe.
(II) Das Unterrichtsangebot richtet sich nach dem aktuellen Stundenplan. Der Schulungsbetrieb findet grundsätzlich das gesamte Kalenderjahr statt. Ausnahmen bilden hierbei Feiertage und Ferienunterbrechungen von bis zu vier Wochen pro Jahr.
(III) Bei einer vorübergehend erforderlichen Schulschließung (z.B. Lockdown, höhere Gewalt, Reparatur) steht ersatzweise ein geeignetes Unterrichtsangebot auf der Homepage zur Verfügung.
(IV) Über gesundheitliche Einschränkungen/ Krankheiten ist das Schulpersonal zu informieren.
§2 Schulordnung, Trainingsbekleidung
(I) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
(II) Selbstverschuldete Sachbeschädigung im „Dojang“ oder in den Umkleideräumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
(III) Der/Die SportlerIn verhält sich so, das Risiken für sich selbst und andere Teilnehmende minimiert werden. Der Veranstalter haftet bei Verletzungen nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei allen anderen Schäden haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(IV) Während des Unterrichts wird üblicherweise der Dobok der Kampfkunstschule getragen. Der weiße Trainingsanzug mit dem Schnitt und Logo der Schule gewährleistet ein einheitliches Erscheinungsbild.
§3 Unterrichtsbeitrag
(I) Die Mitgliedschaft beginnt stets zum 1. Tag des laufenden Monats (rückwirkend).
(II) Der Unterrichtsbeitrag ist spätestens zum Ende des jeweiligen Monats zu überweisen. Die Schulleitung empfiehlt hierfür einen Dauerauftrag einzurichten.
(III) Säumige Beiträge werden zu Lasten des Mitglieds in Rechnung gestellt. Hierfür wird zusätzlich eine Mahngebühr i.H.v. 5 € fällig.
(IV) Bei vorzeitiger Unterbrechung oder Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(V) Bei einer vorübergehend erforderlichen Schulschließung (z.B. Lockdown, höhere Gewalt, Reparatur) bemüht sich Taekwon-Do Konstanz für ein vollwertiges Alternativprogramm auf der Homepage
www.taekwon-do-konstanz.de. Kann kein Alternativprogramm durch Taekwon-Do Konstanz sichergestellt werden, pausiert die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung.

 

 §4 Trainingsort
Der reguläre Trainingsort der R&W Taekwondo Konstanz gGmbH ist:  Hussenstr. 22, 78462 Konstanz.

 

§5 Mitgliedschaften
(I) Die Mitgliedschaft ist in zwei Kategorien möglich:

 

 Ermäßigt: für SchülerInnen, Studierende, RentnerInnen, Pensionäre, Menschen mit Beeinträchtigungen, Arbeitssuchende, Auszubildende

 

Standard: Angestellte, Beamte, Selbstständige, usw.
Familienrabatt: Für jedes angemeldete Familienmitglied wird ein Rabatt von 5 Euro pro Monat gewährt. Der Rabatt entfällt, sobald ein oder mehrere Familienmitglieder aus dem Vertrag ausscheiden.
Sozialrabatt: Bei Nachweis entsprechender wirtschaftlicher Verhältnisse besteht die Möglichkeit, einen Rabatt zu gewähren.
 

(II) Die Mitgliedschaft kann in unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen werden. Monatsmitgliedschaft: Mindestlaufzeit 1 Monat, automatische Verlängerung um jeweils einen Monat, sofern nicht fristgerecht gekündigt.

Jahresmitgliedschaft: Mindestlaufzeit 12 Monate, nach Ablauf der Vertragslaufzeit wandelt sich der Vertrag in eine Monatsmitgliedschaft ohne Rabattierung (siehe Punkt III).


(III) Für Jahresmitgliedschaften wird ein Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag gewährt. Dieser Rabatt gilt ausschließlich für die laufende Jahresmitgliedschaft. Zur Beibehaltung des Rabatts ist der Abschluss eines neuen Jahresvertrags erforderlich.

(IV) Der jeweilige Monatsbeitrag wird vertraglich festgehalten. Ein Wechsel in eine neue Gruppe oder Laufzeit wird durch einen neuen Vertrag oder schriftliche Vereinbarung festgehalten.

§6 Buchhaltung, Vertragsmanagement
Die R&W Taekwondo Konstanz gGmbH nutzt für Buchhaltung und Bankwesen unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen einen eigenen Abrechnungsservice. Für Anfragen und Anliegen zu den obigen Themen erreichen Sie das Buchhaltungsbüro per E-Mail an [email protected]


§7 Beendigung der Mitgliedschaft
I) Die Beendigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Die Schriftform ist auch per E-Mail an
[email protected]  gewahrt. Eine mündliche oder sonstige Bekanntgabe beim Lehrpersonal erfüllt dieses Erfordernis nicht.

(II) Die Mitgliedschaft kann nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Monatsmitgliedschaft: Kündigung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich.

Jahresmitgliedschaft: Kündigung frühestens nach 12 Monaten, danach mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich.

(III) Ein Wechsel der Laufzeit ist jeweils zum Ablauf der aktuellen Mindestlaufzeit möglich.

§8 Prüfungsgebühren

(I) Für Prüfungen, die zum Erreichen des nächsten Gürtelgrades führen, fallen Prüfungsgebühren an. 9.Kup - 3.Kup: 40 €. (II) Die Gebühren werden nach bestandener Prüfung fällig.

 

§9 Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

(I) Zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden folgende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Emailadresse, Bankverbindung, Eintrittsdatum, Prüfungsdaten.

(II) Vorgenannte Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und nur vom Vertragspartner eingesehen. Es wird versichert, dass die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der vorgenannten Daten nur insoweit erfolgt, als es zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

(III) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Weiterhin steht jedem Mitglied das Recht zu, Auskunft über Inhalt und Umfang der Datenerhebung zu verlangen. Etwaige Anfragen sind an folgenden Kontakt zu richten: R&W Taekwondo Konstanz gGmbH, Hussenstr. 22, 78462 Konstanz oder an [email protected].